Gebäudeenergiepass

Wer in Zukunft ein Haus kauft oder eine Wohnung mietet, hat das Recht sich
vor Abschluß eines Kauf- oder Mietvertrages von der energetischen Qualität
des Gebäudes zu überzeugen.

Ab Januar 2006 muß jeder Gebäudeeigentümer bei dem Verkauf seiner
Immobilie oder bei einem Mietwechsel einen Gebäudeenergiepass
vorlegen. Dieser Energiepass enthält grundlegende Aussagen über die
energietische Qualität des Gebäudes und hilft dabei, die Höhe der zukünftigen
Energie- und Nebenkosten abzuschätzen.
Für alle Hausbesitzer ist diese Verpflichtung ein Anreiz, Ihre Gebäude
energetisch auf dem neuesten Stand der Bau- und Haustechnik zu halten.
Ein sparsames und fachgerecht saniertes Gebäude wird künftig klare
Wettbewerbsvorteile gegenüber einem nicht sanierten Gebäude mit hohem
Energieverbrauch haben.
Durch diese Regelung wird sich nicht nur in der Bewertung des Gebäudes
und der Ausstellung des entsprechenden Gebäudepasses, sonder auch in
der energetischen Sanierung selbst, ein erweitertes Arbeitsfeld, besonders für
den Holzbau, ergeben.

Hauseigentümer sollten sich zur Erstellung eines Gebäudepasses an
Fachfirmen wenden, deren Mitarbeiter bei den Handwerkskammern ausgebildet
wurden. Sie haben die nötigen Kenntnisse.

Zur Vorbereitung einer Modernisierung gehört natürlich auch, den Finanzbedarf
und den individuellen finanziellen Spielraum zu prüfen. Deswegen sollte man
schon in der Planung staatliche Förderungen berücksichtigen. Für die meisten
Modernisierungsmaßnahmen existieren attraktive Förderprogramme, z.B.
zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Für einige
Maßnahmen wie Sonnenkollektoren zur Wasserwarmbereitung gibt es auch
staatliche Zuschüsse.

Horstmann Holzbau ist Ihr Ansprechpartner bei der Sanierung und Modernisierung
Ihres Wohnhauses.
Dipl. -Bauingenieur Klaus Horstmann besucht zur Zeit eine Weiterbildung zum
Gebäudeenergieberater des Handwerks. Er ist dann der Fachmann bei der
Erstellung des Gebäudeenergiepasses und für die direkte Beantragung von
Fördermitteln bei der KfW - Bank.